Präventionstraining und Gesundheitsförderung
1. Prävention § 20 SGB V 3:
Handlungsfelder für individuelle Förderung:
- Ernährung
- Stressreduktion/Entspannung
- Genuss- und Suchtmittelkonsum
- Bewegungsgewohnheiten
Zielsetzung der Maßnahme:
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Motivation und soziale Reintegration
Praktische Umsetzung:
- Kursangebot (Rückentraining/Rückenschule, Gymnastik)
- Gesundheitszirkel (medizinisches Krafttraining unter Anleitung)
- Yoga
2. Rehasport nach § 44 SGB IX:
Handlungsfelder für individuelle Förderung:
- Medizinische Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben durch:
- Ärztlich verordneten Rehasport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung **
- Ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung
3. Rehasport nach § 2 SGB IX:
Handlungsfelder für individuelle Förderung:
- behinderte Menschen
- von Behinderung bedrohte Menschen
- Schwerbehinderte Menschen