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Rehasport

Gesundheits- und Rehasport:

Gesundheits- und Rehasport
Aktiv Health Herborn e.V.
Schönbacher Straße 41
35745 Herborn
Tel.: 02772-570130
Email: info@aktiv-health.de

Wer sind wir?

Der Gesundheits- und Rehasportverein Aktiv Health Herborn e.V. ist als Leistungserbringer für Rehabilitationssport nach §44 SGB anerkannt und zertifiziert.

Wir sind Mitgliedsverein beim:

Hessischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (HBRS) und
LandesSportBundes Hessen e. V. (LSB Hessen)

und bieten Rehasport für Menschen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat an.

Was ist Rehabilitationssport (Rehasport)?

Die Betonung beim Rehabilitationssport liegt auf dem Wort Sport. Dieses Bewegungstraining wird vom Arzt mit dem Ziel verordnet, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und ergänzen.

Ziele und Zielgruppen

Das Ziel des Rehabilitationssports ist, Menschen zu helfen, die bereits eine Erkrankung haben, behandelt oder sogar operiert wurden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat. Bei Menschen mit chronischen Beschwerden, ist der Rehabilitationssport ein gutes Mittel zur Schmerzlinderung und Steigerung des Wohlbefindens. Daneben ist Rehasport „Hilfe zur Selbsthilfe“. Er stärkt die Verantwortung des Menschen für seine Gesundheit und motiviert ihn zu einem langfristigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining.

In drei Schritten zu mehr Gesundheit:

1. Lassen Sie sich Rehasport durch Ihren Arzt verordnen,
2. Machen Sie einen Termin mit uns aus.
3. und trainieren Sie bei uns.

Deshalb sind Sie bei uns richtig:

Bewegung, Sport und Training sind uns wichtig

Sport und Bewegung sind gut für den ganzen Körper!

Rehabilitationssport in der Praxis

Für die Teilnahme am Rehabilitationssport benötigen Sie eine Verordnung (Formular 56) des Arztes. In der Regel umfasst eine Verordnung 50 Übungseinheiten, die in maximal 18 Monaten zu absolvieren sind. Rehabilitationssport wird als Gruppentraining von maximal 15 Personen angeboten. Im Rehasport führen wir Übungen zur Verbesserung von Koordination, Kraft und Beweglichkeit durch.

Trainingsziele sind z. B.:

Um am Rehasport teilnehmen zu können, müssen Sie kein Vereinsmitglied werden.

Gruppentraining

Sie trainieren in einer Gruppe mit Teilnehmern, die einen ähnlichen Hintergrund haben, unter fachkundiger Betreuung und Anleitung eines geschulten Übungsleiters. Dadurch sind Sie stärker motiviert als beim Training zuhause und erreichen schneller und nachhaltiger Ihr Ziel.

Unsere Rehasport-Gruppen:

Gruppe 1: Montag 18.00 – 19.00 Uhr, KR 2 | Mittwoch 17.00 – 18.00 Uhr, KR 2
Gruppe 2: Montag 10.00 – 11.00 Uhr, KR 1 | Donnerstag 10.00 – 11.00 Uhr, KR 1

Kontakt Übungsleiterin: Anja Müller, Tel. 02772-570130.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Sport und Training als so genannte „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ unterstützen. Dieser Leistungsanspruch des Patienten ist im §44 des Sozialgesetzbuches IX (vgl. Erklärung unten) gesetzlich verankert.

Wenn Rehabilitationssport von einem Arzt über das Formular 56, ähnlich einem Rezept – jedoch ohne das ärztliche Budget zu belasten – verordnet wird, hat der Versicherte darauf einen Rechtsanspruch.

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang von Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten, die innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten absolviert werden müssen.

In der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01. Januar 2007 sind alle Leistungen und Anforderungen zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern vertraglich festgehalten.

Spezielle Informationen für Ärzte zum Rehabilitationssport

Rehabilitationssport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining mit dem Ziel, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und ergänzen. Rehasport kann als Fortsetzung einer ambulanten/stationären Rehabilitation eingesetzt werden:

Die Versorgungskette

1. Akutversorgung
2. Rehabilitation
3. Physiotherapie

4. Rehasport
wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Der Rehabilitationssport hat seinen Ursprung im Versehrtensport und zählt bis heute nicht zu den Heilmitteln, d. h. er belastet nicht das Heilmittelbudget des Arztes.

» Informationen zu:
Präventionstraining und Gesundheitsförderung nach §§ 20 und 20 a SGB V Rehasport nach § 44 SGB IX und nach § 2 SGB IX